Die FRAKTIONSarbeit

Die FRAKTION hat nicht nur die Aufgabe eigene Anträge einzubringen und sich wegen formaler Dinge und geschäftlicher Belange der FRAKTION zu treffen.

Der größte Zeitfaktor sind die Vorbereitungen der Stadtverordnetenversammlungen – das R in FRAKTION steht für Ratsangelegenheiten – und der Ausschüsse – das A in FRAKTION steht für Ausschüsse. Zum Glück erhalten wir die Tagesordnungspunkte und alle Dokumente frühzeitig.

Die erste Stadtverordnetenversammlung findet am 19.11.2020 statt und sie ist vollgepackt mit vielen Tagesordnungspunkten. Die Fülle an Tagesordnungspunkten hat zwei Gründe. Zuerst einmal ist jede erste Versammlung mit vielen formalen Dingen gefüllt, wie dem Bestimmen der Ausschüsse, deren Mitgliederanzahl und der Vereidigung der Stadtverordneten. Der andere Grund ist die Zusammenlegung der ersten und zweiten Stadtverordnetenversammlung in eine. Jetzt werden nicht nur die Grundzüge beschlossen, sondern auch, wer in welchen Ausschuss, in welchen Aufsichtsrat und so weiter darf. Wir haben also gleich volles Programm.

Neben diesen Aufgaben, ist es aber auch an uns, die Anträge der anderen Parteien zu sichten und zu beurteilen. In der ersten Stadtverordnetenversammlung behandeln wir zwei Anträge von Fraktionen, unseren Antrag für den Jugendhilfeausschuss, und ein Antrag der Spaßpartei fdP.

Der Antrag der Spaßpartei, den man auch auf Facebook finden kann, befasst sich mit den Übertragungen der Ratssitzungen im Internet.

Nein, es geht natürlich nicht darum, die Sitzungen des Rates im Internet zu übertragen. Das wurde bereits beschlossen. Einige Stadtverordnete haben diese Übertragung aber aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Unter anderem wegen des Persönlichkeitsrechts.

Der Antrag

In dem Antrag geht es darum, eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung einzurichten, die Fragen zur Übertragung der Ratssitzungen beantwortet. Jede Fraktion soll ein Mitglied entsenden und diese fünf Ratsmitglieder sollen dann für den gesamten Rat eine einvernehmliche Lösung und Klärung für die Fragestellungen finden. Dazu hat diese Gruppe, laut Antrag, bis zum 25.03.2021 Zeit. Im Fokus liegt, eine Beschlussempfehlung zur praktischen Umsetzung der Übertragung von Ratssitzungen im Internet sowie zur Lösung des Zielkonfliktes von moderner kommunalpolitischer Kommunikation und Transparenz und der Wahrung individueller Persönlichkeitsrechte ehrenamtlicher Mandatsträger vorzulegen.

Der Fragenkatalog

  • Welche zukünftige Reden- und Debattenkultur bevorzugt die Hattinger Stadtverordnetenversammlung – nur noch vom Rednerpult aus oder weiterhin von den Tischen der Mandatsträger aus? Die Klärung dieser Frage ist zentral für ein Streaming unter der Maßgabe der Beachtung von Persönlichkeitsrechten von ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten.
  • Mit wie viel Kameras und welchen Kameraeinstellungen wird gearbeitet? Ist dauerhaft über die gesamte Sitzungszeit mit einer fest installierten Kamera der gesamte Ratssaal zu sehen oder nur das Rednerpult bzw. der einzelne Redner durch Heranzoomen? Wird der Verwaltungsvorstand dauerhaft einblendet? Werden Abstimmungen der Ratsmitglieder gezeigt?
  • Werden die Ratssitzungen aufgezeichnet und danach zeitversetzt gesendet oder erfolgt eine unmittelbare Liveübertragung? Werden die Ratssitzungen in einer Online-Mediathek – und für welchen Zeitraum – zur Verfügung gestellt?
  • Ist sowohl bei Liveübertragungen als auch bei zeitversetzten Aufzeichnungen eine Personen-Namens-Anzeige gewährleistet, das heißt, werden Namensbinden eingeblendet?
  • Ist der Ratssaal im Rathaus baulich und technisch überhaupt für ein Rats-Streaming geeignet, welches jedem einzelnen Ratsmitglied gleiche Wahrnehmungschancen gewährleistet oder werden bestimmte Fraktionen durch die Kameraperspektive bevorteilt?
  • Gibt es ein einfaches Rats-Streaming oder ein Rats-TV mit journalistisch-redaktioneller Gestaltung?
  • Wie werden Persönlichkeitsrechte von ehrenamtlichen Mandatsträgern geschützt und wie wird der Datenschutzgrundverordnung Rechnung getragen?
  • Ist der Auftrag zur Übertragung der Ratssitzungen im Internet durch förmliche Vergabe, Verhandlungsvergabe oder Direktvergabe zu vergeben? Wie hoch sind die Kosten für eine Übertragung der Ratssitzungen im Internet?

Der Antrag aus unserer Sicht

Bevor wir einem solchen Antrag zustimmen können, würden wir von der fdP gerne wissen, welche Voraussetzungen für eine Zustimmung denn gegeben sein müssen. Gerade weil es der fdP ja um die Wahrung individueller Persönlichkeitsrechte geht.

Einige Fragen und dieser Zusatz lassen schlussendlich, auch nach Findung eines Kompromisses, genug Spielraum für eine Ablehnung durch einzelne Ratsmitglieder. Das wiederum würde dazu führen, dass es keine Übertragung der Ratssitzungen im Internet geben wird. Wir lassen uns aber gerne positiv überraschen.

Unsere Antwortwünsche

  • Eine Übertragung von den Tischen der Mandatsträger würden wir begrüßen.
  • Es sollen so viele Kameras wie nötig verwendet werden, um auf die einzelnen sprechenden Stadtverordneten bzw. den Verwaltungsvorstand umschalten zu können.
  • Wir wünschen uns eine Liveübertragung. Eine Aufzeichnung zur späteren Betrachtung in einer Mediathek, mit einer Aufbewahrungszeit bis zum Ende der Lebenszeit des Datenträges wäre auch gut.
  • Wir wären für eine Einbindung von Namensbinden und denken, dass diese bei festinstallierten Kameras für jeden Stadtverordneten möglich und sinnvoll wäre. Die Namensbinden sind dann sowohl Live als auch in einer Mediathek verwendbar.
  • Wir wünschen uns sehr, dass der Ratssaal dafür geeignet ist.
  • Ratsstreaming bei Liveübertragungen und keine journalistisch-redaktionelle Gestaltung. Da gibt es in Hattingen leider keine unparteiische Möglichkeit.
  • Als gewählter Stadtverordneter sollte man zu seinen Worten, Gesten und so weiter stehen.
  • Bei der letzten Frage warten wir gespannt auf einen Kostenvoranschlag und denken an eine förmliche Vergabe.