Wahlprüfungsausschuss am 08.12.2020

Wahlprüfungsausschuss klingt wichtig, schlussendlich hat sich aber bewahrheitet, was von uns schon befürchtet wurde. Es sollte eine kurze Veranstaltung werden. Ein rein formaler Akt, nur unterbrochen von einigen Kommentaren und Fragen unsererseits, die die gesamte Sitzungsdauer immerhin ungefähr verdoppelte.

Die ersten Tagesordnungspunkte

Die Bestellung der Schriftführung dauerte keine 30 Sekunden und auch die Fragestunde der Menschen der Stadt war kurz, da es schlicht keine Fragen gab.

Beschlussfassungen der Gültigkeit der Kommunalwahlen

Die Abstimmungen über die Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13.09.2020 sowie der Bürgermeisterstichwahl vom 27.09.2020 und über die Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 13.09.2020 waren einstimmig.

Die Integrationsratswahl

Zu etwas mehr Spannung, so unsere Erwartung, hätte es eigentlich bei der Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl zum Integrationsrat vom 13. September 2020 kommen sollen. Dort gab es nämlich einen Einspruch, über den wir abstimmen sollen. Die Verwaltung hatte im Beschlussentwurf vorgeschlagen diesen Einspruch zurückzuweisen. Die Begründung kurz und knapp: Die […] dargelegten Gründe sind nicht geeignet, die Wahl für ungültig erklären zu lassen.“ Danach folgte ein kurzer Hinweis zu allgemeinen Regeln für fehlende Wahlbenachrichtigungen und wo die Hinweise dazu veröffentlicht wurden.

Mehr gab es nicht. Keine vorgefertigte Auseinandersetzung mit den einzelnen Punkte und es war auch schlicht keine vorgesehen. Der Vorsitzende fragte schlicht, ob es dazu noch Wortmeldungen gibt und tatsächlich hatten nur wir und die Grünen dazu Wortmeldungen.

Der Einspruch

Da sich unsere Wortmeldung/en tatsächlich auf den Einspruch direkt bezogen, hier nun die Vorwürfe:

Wahlberechtigte konnte ihre Stimmen nicht abgeben, weil:

– diese nicht wussten, wohin sie mussten, weil die Beschilderungen und Wegweiser in den Wahllokalen unzureichend waren

– sie sich in die langen Schlangen der Kommunalwahl anstellen mussten, obwohl die Integrationsratswahl frei war

– man sie mit der Begründung zurückgewiesen bzw. weggeschickt, dass sie nicht wahlberechtigt seien

– sie von WahlhelferInnen unfreundlich und schlecht behandelt wurden

– Wahllokale nicht ebetreten werden konnten, da die Durchführung der Corona-Maßnahmen unzureichend waren

– WahlhelferInnen WählerInnen des Integrationsrats missachtet, diese waren lediglich auf die Kommunalwahl fokussiert

Das sind die geschilderten Vorwürfe, im privaten Gespräch wurden diese Vorwürfe, wir auch in einem Gespräch mit Frau Freynik, bereits mit Nennung von Namen und Wahllokalen untermauert und ergänzt. So war es unter anderem, auch aufgrund der sprachlichen Barriere, sehr schwer nachträglich ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Auch war es etwas ungeschickt, dass man in einem Wahllokal die Kommunalwahl und in einem anderen die Integrationsratswahl durchführen musste.

Unsere Anmerkungen und Fragen

Uns ist klar, dass einige der oben genannten Vorwürfe tatsächlich nicht geeignet sind, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Trotzdem führen diese zu Verbesserungsmöglichkeiten.

Wir schlugen deshalb vor, zukünftig für mehr Transparenz und mehr Informationen zu sorgen, wenn möglich, die Wahlen zu trennen, die Möglichkeit der Eintragung ins Wählerverzeichnis zu erleichtern, um so dafür zu sorgen, dass sich die Wahlbeteiligung ganz allgemein erhöht und sich manche Dinge nicht wiederholen. Diese Vorschläge wurden aufgenommen.

Frau Freynik erklärte daraufhin, dass man viele Dinge mit dem Integrationsrat bereits geklärt habe und bestimmte problematische Wahllokale, unter anderem die Talstraße einfach überfordert waren, man das aber für das nächste Mal im Blick habe. Man sieht aber auch den Integrationsrat selbst in der Pflicht seine Wähler zu mobilisieren.

Einwurf der Grünen

Nach der Erklärung von Frau Freynik kamen die Grünen zu Wort, die kurz etwas zur Talstraße sagten, und tatsächlich zugeben mussten, dass es in dem Wahllokal hektisch zugegangen sei, aber man keine unfreundliche Behandlung bemerkt habe.

Wir fragten und kritisierten weiter

Anschließend waren wir wieder an der Reihe und stellten noch einige Fragen, diesmal zu den Punkten, die tatsächlich laut §40 Abs. 1 KwahlG als Gründe für eine Neuwahl herangezogen werden könnten. Anders als die Kommunalwahl, wurden die Wahlzettel der Integrationsratswahl im Rathaus und nicht im Wahllokal ausgezählt. Zur Nachvollziehbarkeit und eben um eine Neuwahl in nur einem Wahlbezirk zu ermöglichen, ist eine Auszählung unserer Meinung nach nur getrennt sinnvoll. Dazu wollten wir eine Stellungnahme. Die Verwaltung konnte glücklicherweise klarstellen, dass die Wahlurnen getrennt voneinander ausgezählt wurden.

Blieb noch der Vorwurf, dass Wähler, trotz Eintrag im Wählerverzeichnis weggeschickt worden waren. Dieser Vorfall, so die Verwaltung konnte geklärt werden und das Thema war damit vom Tisch.

Kritik abseits des Einspruchs

Wir wären nicht wir, wenn wir nicht wir wären, wenn wir nicht noch einige Punkte gehabt hätten. So wurde uns aus einem Wahllokal berichtet, dass nicht alle Wahlhelfer über die Integrationsratswahl informiert waren und deshalb nicht wussten, wie man mit Wählern verfahren muss, die zum Beispiel am falschen ort waren. Hier wünschten wir uns eine bessere Schulung für die Wahlhelfer.

Eine Sache, die wir auf sich beruhen ließen, weil es eben viele Gespräche im Vorfeld gab, war die Bitte der Verwaltung, den Einspruch zurückzuziehen. Hätte man nicht machen müssen, schließlich war ja eindeutig zu sehen, was mit Einsprüchen im Wahlprüfungsausschuss passiert wäre, wenn keiner gefragt hätte. Man hätte es in fünf Sekunden abgetan.

Abstimmung über den Beschluss der Verwaltung

Die Abstimmung war dann eindeutig, eine Enthaltung, weil wir nicht komplett überzeugt waren, aber durch unsere Vorschläge immerhin auf eine Besserung für die nächste Wahl hoffen, ansonsten nur Zustimmungen zum Beschlussentwurf.

Die restlichen Tagesordnungspunkte

Die Verwaltung hatten dann im nächsten Tagesordnungspunkt keine weiteren Mitteilungen mehr. In Fragen und Anregungen äußerten wir uns dann wieder zum Ablauf des Wahlkampfes und der Wahl an sich.

Zuerst einmal kritisierten wir die Barrierefreiheit in einem Wahllokal. Unsere Forderung: Barrierefreiheit muss immer, überall und jederzeit gewährleistet sein. Hier ernteten wir volle Zustimmung.

Unsere Kritik am Plakatierungsverhalten der sPD und vor Wahllokalen wurde mit Wortklaubereien und Ignoranz abgetan. Bannmeile gäbe es nicht, nur an Wahllokalen darf man keine Wahlwerbung platzieren, was ja irgendwie doch so etwas wie eine „Bannmeile“ ist. Auf den anderen Vorwurf und die Bitte zukünftig doch alle Parteien über Rechte im Wahl. Hier unser Versprechen: Bei der nächsten Wahl werden wir jedes falsch aufgehängte Plakate direkt beim Wahlleiter und beim Ordnungsamt melden, denn für uns muss es ja dann Vorsatz sein.

Wahlprüfungsausschuss ohne eigene Prüfung der Wahl

Damit war dann der Wahlprüfungsausschuss vorbei. Für alle, außer uns und den Grünen, ein reiner Armhebeausschuss mit kurzer Dauer. In diesem Fall 15 Minuten.